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Stavo Antrag vom 26. Februar 2026

Änderungsantrag zu TOP „Haushaltssatzung mit Anlagen der Stadt Wächtersbach für das Haushaltsjahr 2026“ und TOP „Investitionsprogrammes der Stadt Wächtersbach für den Planungszeitraum 2026 bis 2029“
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Freie Wächter Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkten folgenden Antrag.
Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt den Entwurf des Investitionsprogrammes 2025-2029 und der Haushaltssatzung 2026 mit Anlagen zu überarbeiten und erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die neue Fassung soll von der Kommunalaufsicht als genehmigungsfähig angesehen werden.
Weiterhin sind folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. vorzulegen:

Priorisierung aller Positionen im Investitionsprogramm nach Prioritätsstufen (1 = sehr wichtig, 2 = wichtig, 3= weniger wichtig).

Prüfung aller Investitionen, auch der förderfähigen, auf Kürzung oder Verschiebung.

Vorlage konkreter und belastbarer Konsolidierungsvorschläge, deren Auswirkungen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2029 nachvollziehbar abgebildet sind und eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltslage erkennen lassen.

Berücksichtigung der Vorgaben des Finanzplanungserlasses vom 30.09.2025 des Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

Ermittlung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) Gesamt und VZÄ ohne Produktbereich 6 und 11 pro Einwohner der Stadt Wächtersbach für die Jahre 2025 bis 2029 und Vergleich mit Vorgaben / Empfehlungen des hessischen Rechnungshofes sowie mit den Werten von vergleichbaren Nachbarkommunen in 2025.

Konzept zur nachhaltigen Reduzierung des Defizits der Messe Wächtersbach GmbH.

Vorlage eines Plans, der die Entwicklung der Fremdverschuldung der Stadt Wächtersbach bis 2029 aufzeigt. In diesem Plan sind die Schulden der Beteiligungen mit aufzunehmen sowie das erwartete planmäßige Bürgschaftsvolumen auszuweisen.

Eine Aussage über die Schuldentragfähigkeit der Stadt Wächtersbach unter Berücksichtigung der geplanten Investitionen bis einschliesslich 2029. Zugesagte und erwartete Fördermittel sowie geplante Vermögensverkäufe sind transparent darzustellen.
Begründung:
Der vorgelegte Haushaltsentwurf für 2026 weist ein Defizit im Ergebnishaushalt von 5.609.300 € und im Finanzhaushalt von 6.469.200 € aus. In der mittelfristigen Planung bis 2029 steigen diese Defizite sogar noch. Bis 2029 weist die mittelfristige Finanzplanung einen weiteren Zahlungsmittelfehlbedarf von 26.656.606 € aus. Es besteht ein dringender Konsolidierungsbedarf.
In der HFA-Sitzung haben wir erfahren, dass der Haushalt nicht genehmigungsfähig sei. Die Änderungsvorschläge aus der Verwaltung und des Magistrats werden voraussichtlich nicht für eine Genehmigung ausreichen. Da abzusehen ist, dass die Genehmigungsbehörde die Haushaltsgenehmigung versagt und Nachbesserungen fordert, sollte die Überarbeitung sofort geschehen. Die Überarbeitung soll in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde erfolgen, mit dem Ziel einen Haushaltsentwurf mit einer Aussicht auf Genehmigung zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Hilliger, Fraktionsvorsitzender der Freien Wächter

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