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Klima und Umwelt

Trinkwasser in Leisenwald und Waldensberg für Babynahrung ungeeignet

Den Freien Wächtern fiel bei der Überprüfung des Nitratgehalts im Trinkwasser für Leisenwald und Waldensberg eine erfreuliche Verbesserung auf, die sich leider als Fehler entpuppte.

„Eigentlich hatte ich mich gefreut, um gleich im nächsten Moment doch wieder stutzig zu werden.“, berichtet Ronny Eckert-Storch. Er ist Mitglied in der „Arbeitsgruppe Umwelt“ der Freien Wächter und verfolgt die Entwicklung des Nitratgehalts im Trinkwasser von Wächtersbach. Er sagt: „Bisher schwankte dieser Wert in Waldensberg und Leisenwald stets um die 40 Milligramm pro Liter (mg/l), was bereits erhöht ist.“ Laut Trinkwasserverordnung ist ein Grenzwert bis 50 mg/l zulässig, während nach der Mineralwasserverordnung für Babynahrung ein Grenzwert von 10 mg/l vorgeschrieben ist. Eckert-Storch, der selbst Vater eines Kleinkindes ist, warnt: „Das Trinkwasser in Leisenwald und Waldensberg sollte also besser nicht für Brei und Baby-Milch verwendet werden.“ Selbiges gelte auch für Hesseldorf, Weilers und Neudorf, wo der Nitratgehgalt mit 17,5 mg/l zwar nicht ganz so hoch, jedoch immer noch über der Grenze für Babynahrung sei.

Nitrat ist ein Salz, welches durch das Düngen von Feldern, und durch Gülle, ins Grundwasser gelangt. Im menschlichen Körper wird aus Nitrat Nitrit. Nitrit an sich ist giftig und an der Bildung der krebserregenden Nitrosamine beteiligt. Deshalb legt die Trinkwasserverordnung Grenzwerte fest. In Deutschland werden die Nitratwerte an vielen Orten überschritten. Der Europäische Gerichtshof kam 2018 zu dem Schluss, dass Deutschland die Regelungen der EU-Nitratrichtlinie nicht streng genug umsetzt. Deshalb wurde auch die Düngemittelgesetzgebung im letzten Jahr verschärft.

Als Mitglieder der Umwelt-AG der Freien Wächter kürzlich auf der Homepage der Stadt Wächtersbach die Nitratwerte für das Jahr 2020 durchsahen, gab es Anlass zur Freude: Diesmal wurde ein Nitratgehalt von 9,4mg/l für Leisenwald und Waldensberg veröffentlicht. „Allerdings machte das Ergebnis auch stutzig. Es gab keine besonderen Maßnahmen, um den Nitratgehalt zu senken und trotzdem ging er um fast drei Viertel zurück.“, erzählt Eckert-Storch. Die einzige Veränderung zum letzten Jahr sei, dass die Untersuchung von einem neuen Prüflabor durchgeführt wurde. Deshalb hätten „die Wächter“ dort angefragt, ob eine so schnelle Verbesserung möglich ist.

Nach drei Wochen kam die Antwort des Prüflabors: Zwar hätte die Anfrage eigentlich an die Stadtwerke Wächtersbach gerichtet werden müssen, jedoch hätten diese einer unmittelbaren Antwort zugestimmt. Und weiter: „Die Stadtwerke in Wächtersbach haben den im Prüfbericht angegebenen Nitratwert telefonisch reklamiert. Wie in solchen Fällen vorgesehen, wurde deshalb eine Kontrollmessung aus der Rückstellprobe und der Vergleichsprobe veranlasst.“ Ergebnis: Der Nitratwert liegt mit 39,8 Milligramm pro Liter weiterhin auf dem konstant hohen Niveau. „Und so hatte sich die erfreuliche Entwicklung leider wieder erledigt. Es gilt weiterhin: Das Trinkwasser in Leisenwald und Waldensberg entspricht zwar der Trinkwasserverordnung, ist aber für die Zubereitung für Babynahrung kritisch zu sehen.“, zieht Eckert-Storch ein durchwachsenes Fazit.

Inzwischen ist der Fehler auf der Homepage der Stadt Wächtersbach behoben. Zeitgleich überlässt es folgender Hinweis dem Verbraucher, ob er dieses Wasser zur Zubereitung von Babynahrung verwendet: „Der empfohlene Grenzwert für Nitrat zur Zubereitung von Babynahrung liegt deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Die Entscheidung welcher Grenzwert der eigenen Orientierung dient, obliegt dem Verbraucher.“ Eckert-Storch mahnt: „Dies ist eine sehr weiche Formulierung. Laut Mineralwasserverordnung ist das Leitungswasser ungeeignet. Da es sich jedoch um Leitungswasser und kein Mineralwasser handelt, ist die Formulierung wohl rechtlich noch zulässig.“ Er selbst rät von der Verwendung ab und appelliert: „Wir als Stadt sollten unsere jungen Eltern vor der Verwendung durch einen eindeutigen Hinweis warnen und sie mit dieser wichtigen Entscheidung nicht im deutschen Verordnungsdschungel allein lassen.“ 

Text: Freie Wächter/Jan Volkmann

Foto: Symbolbild Wächter: Nils Korn/Collage: Jan Volkmann